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RG, 14.10.1912 - III 320/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Unterliegen in Preußen Einkünfte aus Kapitalforderungen, die nach §§ 138. 139 BGB. nichtig sind, insbesondere sog. Bordellzinsen, der Einkommensteuer? 2. Wie ist der für eine Straffestsetzung heranzuziehende Jahressteuerbetrag zu ermitteln, wenn der Steuerpflichtige ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Als der Staat noch Anstand besaß
Papierfundstellen
- RGSt 46, 237
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 12.04.1996 - 2 BvL 18/93
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Es habe die Auffassung vertreten, "der Rechtsstaat würde mit sich selbst in Widerspruch geraten, wollte er einerseits den Steuerpflichtigen nötigen, derartige Einnahmen zu versteuern, andererseits ihm seine Hilfe versagen, wenn er sie im Rechtswege klagend oder im Wege der Einrede geltend machen will" (RGSt 46, 237 [240]).